Metzger- bzw. Fleischermeister Förderung durch Meister-BAFÖG
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30,5% Zuschuss vom Staat auf die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
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Den Restbetrag können Sie über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren.
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NEU: Als Leistungsanzeiz wird erfolgreichen Prüfungsteilnehmern 25% des Darlehens erlassen!
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(Stand: Juli 2009)
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für nach dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
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675 € |
für Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen |
| 885 € |
für Alleinstehende mit einem Kind 334 €/ 551 € |
| 890 € |
für Verheiratete 229 €/ 661 € |
| 1.100 € |
für Verheiratete mit einem Kind 334 €/ 766 € |
| 1.310 € |
für Verheiratete mit zwei Kindern 439 €/ 871 € |
Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag auf 210 € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich pro Kind.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.
Mehr Informationen finden Sie außerdem noch unter www.meister-bafoeg.de
Bei uns als Privatschule ist gute Fortbildung bezahlbar.
Betriebswirt (HWK) Förderung durch BAFöG
Die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu 30,5% vom Staat bezuschusst. Die restlichen 69,5% erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen. Auch wenn sie das Darlehen nicht beanspruchen, erhalten Sie auf Antrag den rückzahlungsfreien Zuschuss.
Antragsformulare sowie weitere detaillierte Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigem Amt für Ausbildungsförderung.
Hinweis: Fortbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden!
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